WILLKOMMEN BEI VOLARIS-PARAGLIDING GLEITSCHIRM TANDEMFLÜGE IN DER ZENTRAL-SCHWEIZ
Erfüllen Sie sich den Traum vom Fliegen und beobachten Sie die Welt aus der Vogelperspektive.
Begleitet von einem erfahrenen und speziell ausgebildeten Tandempiloten bieten wir von Volaris Ihnenen die Möglichkeit, die faszination Gleitschirmfliegen zu erleben. Nach einer kurzen Einweisung schweben Sie bereits nach wenigen Schritten Anlauf in der Luft.
Wow, was für ein Gefühl!
Lautlos überfliegen Sie die Landschaft zu Ihren Füssen. Sie spüren das Element Luft hautnah und geniessen den Ausblick auf Berg und Tal unter Ihnen. Wagen Sie das Abenteuer und erleben Sie selbst wovon viele Menschen träumen, von was viele Träumer schwärmen oder schenken Sie dieses faszinierende Erlebnis einem lieben Menschen.
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Als Passagier ist beinahe Jedermann/ Frau geeignet, auch Kinder sind willkommen.
Ich freue mich mit Ihnen Abzuheben
Werner Jürgens
"Wenn Du einmal geflogen bist, wirst Du immer zum Himmel zurück schauen."
SCHNUPPERFLUG Der Einsteiger zum kennen lernen. Sie möchten das freie Fliegen erleben aber sachte beginnen? Der erste Höhenflug - Steigerung garantiert.
PANORAMAFLUG Der Klassiker, etwas mehr Höhe, Aussicht, Eindrücke und Zeit in der Luft.
Höhendifferenz 600- 1000 m Flugdauer 10-20 Min. CHF. 160.-
PANORAMAFLUG-EXTRA Auch hier ist eine Steigerung möglich. Von den höchsten Startplätzen der Zentralschweiz geht es ab in die Luft. ( Pilatus, Haldigrat z.B. )
Höhendifferenz über 1000 m Flugdauer 20 - 30 Min. CHF. 210.-
THERMIKFLUG Wir machen es wie die Vögel, nutzen die warmen Aufwinde, schauen uns den Startplatz von Oben und die Gipfel der Umgebung aus der Nähe an.
Höhendifferenz variabel Flugdauer 30- 60 Min. CHF. 230.-
CLIMB & FLY / Halbtagestour Bevor wir uns in die Lüfte erheben sind wir in Tuchfühlung mit dem Berg. Wir erreichen den Startplatz nach einem eindrücklichen Aufstieg über den Klettersteig. Eine gemütliche Rast im Bergrestaurant haben wir uns verdient, nach der wir entspannt ins Tal gleiten.
HIKE & FLY / Pilot für einen Tag So weit wie möglich, so lange wie möglich fliegen, ist der Traum jedes Piloten. Wir nehmen uns einen Tag lang Zeit um gemeinsam die Bergwelt zu erleben. Eine Reise durch die Lüfte bei der es einiges zu entdecken gibt. (Auch auf dem Weg in die Luft). Wählen Sie zwischen: 2-3 Flügen in veschiedenen Fluggebieten, einer Wanderung zu einem der eindrücklichsten Startplätze der Zentralschweiz oder einem Streckenflug mit Atem-beraubendem Ausblick auf die imposanten Walliser Gletscher.
Flug in die Freiheit ..oder, stelle ich mich meinen Ängsten? Fliegen ist nicht für alle Menschen ein Vergnügen. Trotzdem haben schon einige den Mut gefasst, den festen Boden unter Ihren Füssen zu verlassen. Ich durfte Sie in die Luft begleiten und habe mit erlebt wie Sie Ihre Höhen oder Flugangst überwinden konnten. Gratuliere zu Eurem Mut und danke für Euer Vertrauen.
Zeitaufwand Wir nehmen uns Zeit ab CHF. 160.-
Wärend des Fluges macht der Pilot Photosund einen kurzen Film mit einer Spezialkamera. Gefallen Ihnen die Aufnahmen, erhalten Sie den Chip nach dem Flug für Fr. 30.-
Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Gleitschirmfliegen ist keine Risikosportart. Wenn Sie in der
Schweiz angestellt sind, sind Sie ausreichend bei der SUVA
versichert.
Wir fliegen mit Personen bis 110 Kg Körpergewicht. Mitteilung bei der Anmeldung bei über 90 Kg Körpergewicht.
In erster Linie bin ich mit meinen Kunden in den schönsten Fluggebieten der Zentralschweiz unterwegs. Auf Wunsch organisiere und vermittle ich Passagierflüge in anderen Fluggebieten der Schweiz für Sie, auch wenn sie nicht alltäglich sind. Es muss nicht wie gehabt ein Heiratsantrag sein.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage und berate Sie gerne.
1.Anmeldung Durch Ihre
Anmeldung/Reservation oder Gutscheinbestellung anerkennen Sie
diese allgemeinen Vertragsbedingungen als Bestandteil des
Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter/ Volaris.
2.
Zahlungsbedingungen Gutscheine sind innert 30 Tagen
und vor dem Flugtermin zu bezahlen. Kurzfristige Buchungen sind
vor Ort zu begleichen.
Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigt den Veranstalter, die
Leistungen zurückzubehalten, den Vertrag aufzulösen und
Annullierungskosten gemäss Ziffer 3 einzufordern. 3. Rücktritt durch den
Kunden vor Aktivitätsbeginn Der Rücktritt muss
schriftlich unter Beilage der erhaltenen Gutscheine/Tickets
erfolgen - es wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Zur
Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der
Mitteilung (bei Sonn- und allg. Feiertagen der nächste
Werktag) beim Veranstalter massgebend.
Annulierungskosten:
Annulation oder Änderung des
Datums am Vortag bis 12:00 Uhr SFr. 50.00 / Passagier Annulation
oder Änderung des Datums am Vortag nach 12:00 Uhr SFr. 100.00 /
Passagier Annulation oder Änderung des Datums am Flugtag sind
nicht möglich - Kosten 100%
Verspätetes Erscheinen oder Nichterscheinen gilt als
Annulierung. Es werden 100% der Kosten fällig. Kann der Kunde
infolge der Verspätung nur noch in einem beschränkten Umfang
teilnehmen, erfolgt keine Rückerstattung.
4. Rücktritt durch den Veranstalter Der
Veranstalter kann die Aktivität absagen, wenn Teilnehmer durch
Handlungen und Unterlassungen dazu berechtigen Anlass geben. In
diesem Falle gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer
3.
Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche
Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die
Aktivität erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen,
kann der Veranstalter die Aktivität jederzeit absagen oder
abbrechen. Gutscheine werden in diesem Fall automatisch um 1 Jahr
verlängt, Barzahlern wird der Betrag zurückerstattet.
5. Flugzeit und Landeplatz Die Dauer des
Passagierfluges ist von den Wetterverhältnissen abhängig. Der
Landeplatz kann entsprechend den Wind-/Wetterverhältnissen vom
Piloten frei gewählt werden. 6. Abbruch der Aktivität durch den Kunden Bricht
der Teilnehmer die Aktivität ab oder verlässt er sie vorzeitig,
erfolgt keine Rückerstattung allfällige Zusatzkosten gehen zu
Lasten des Teilnehmers. 7. Mitwirkungspflichten der Teilnehmer,
Teilnahmebedingungen Bei allen Aktivitäten wird eine
gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich,
den Veranstalter vorgängig über allfällige gesundheitliche
Probleme zu informieren. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen
unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und
dergleichen stehen.
Passagiere unter 16 Jahren benötigen
das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Falls keine
erziehungsberechtigte Person vor Ort ist, muss das Einverständnis
in schriftlicher Form vorliegen.
Der Kunde verpflichtet
sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des
Veranstalter, des Piloten und Hilfspersonen strikte Folge zu
leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder
Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer
von der Aktivität ausschliessen. Bei Ausschluss vor Beginn der
Aktivität gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 3,
nach Aktivitätsbeginn erfolgt keine Rückerstattungen.
8. Versicherung Gleitschirmfliegen ist kein
Risikosport und wird durch die normale Schweizer
Unfallversicherung (UVG) gedeckt. Passagiere aus anderen
Ländern (Wohnsitz entscheidend) müssen über eine entsprechende
Versicherung verfügen. Die Teilnehmer sind durch den
Veranstalter nicht versichert.
9. Haftung 9.1.Ausfall
von Leistung, Minderleistung Der Veranstalter vergütet Ihnen
im Rahmen dieser allgemeinen Bestimmungen den Minderwert
vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter
Leistungen, sofern an Ort und Stelle nicht eine gleichwertige
Ersatzleistung erbracht werden konnte und ein Verschulden seitens
des Veranstalters vorliegt.
9.2.Haftungsausschlüsse
Überträgt der Veranstalter
die Ausführung auf einen Dritten, so haftet er für dessen
Handlung und Unterlassungen nicht. Insbesondere haftet der
Veranstalter nicht für Schäden, welche auf Handlungen oder
Unterlassungen des Piloten zurückzuführen sind, die nicht im
Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistung stehen.
Der Veranstalter haftet nicht für
Schäden, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des
Teilnehmers (insbesondere Ziffer 7), höherer Gewalt,
Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund
verspäteter Heimkehr entstanden sind.
Befolgt ein Teilnehmer die Weisung des Veranstalters oder
Piloten usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des
Veranstalters.
9.3.Besondere Haftungsbestimmungen Die
Beförderung bei unseren Tandemflügen unterliegt NICHT den
Haftungsbestimmungen der Verordnung über den Lufttransport vom
17.08.2005. Die Haftung des Piloten bzw. des Vertragspartners
gegenüber dem Passagier wird mit der Abgabe des Flugscheines
vertraglich beschränkt auf CHF 72'500.-- für Tod oder
Körperverletzung und CHF 2'000.-- für Verlust oder Beschädigung
mitgeführter Sachen.
9.4.Ausservertragliche Haftung Die
ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen
Gesetzesbestimmungen. Sofern diese allgemeine Vertragsbestimmungen
strengere Haftungsvoraussetzungen, Haftungsbeschränkungen oder
Haftungsausschlüsse vorsehen, gelangen diese zur Anwendung.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Schweizerisches
Recht ist anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand
vereinbaren die Parteien Stans NW.
11. Rechtliche Informationen zur Webseite
volaris.ch Sämtliche Informationen, Dokumente oder
andere Angaben auf den Webseiten von Volaris unterliegen den
nachfolgenden Bestimmungen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig
durch. Mit dem Benutzen und/oder Abrufen von Informationen und
Dokumenten von den Webseiten von Volaris geben Sie ausdrücklich
Ihre Zustimmung zu folgenden Bedingungen:
Kein Angebot /
Gewährleistungsausschluss Zweck der Webseiten ist die
Informationsvermittlung über unsere Dienstleistungen. Sie stellen
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bestem Wissen erarbeitet, doch wird keine Garantie dafür
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andere Angaben fehlerfrei und vollständig
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Haftungsbeschränkungen Volaris.ch und ihre
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indirekte Schäden und Folgeschäden, die aufgrund des Gebrauchs
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